Im Juli 2019 sind die Flüsse in Bangladesh durch einen Gerichtsentscheid des obersten Gerichts Subjekte mit Persönlichkeitsrechten geworden. Ihre Vertreter können genau so klagen, wenn ein Fluss verschmutzt wird, so wie es Menschen können, wenn sie verletzt und in ihrer Gesundheit beeinträchtigt werden. (Quelle: Vox-20190818)
Im Gegensatz zu andern Ländern, in denen einzelne Flüsse mit eigenen Persönlichkeitsrechten ausgestattet wurden, profitieren in Bangladesh alle Flüsse von dieser rechtlichen Besserstellung. Gegenüber dem Verein Rechtsperson Reuss macht die Rechtswissenschafterin Laura Burgers, eine Expertin auf dem Gebiet der Rechte der Natur, klar, dass es ein wertvoller Schritt sei, der Natur Rechte zuzugestehen. Allerdings dürfe nicht unterschätzt werden, dass die Herausforderung bestehen bleibe, diese Rechte auch durchzusetzen. Denn auch wenn ein Fluss klagen kann, braucht es Macht und Geld, um Prozesse zu gewinnen. Das ist bei Flüssen und Menschen gleich.
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