Leider haben nicht-menschliche Personen keine Grundrechte und keine Rechtspersönlichkeit. Diese Ungerechtigkeit in unserem Rechtssystem zu ändern ist das Hauptanliegen unseres Vereins.
Wie verheerend diese Ungerechtigkeit für Nicht-Menschen ist, zeigt einmal mehr ein Brand in einem industriellen Schweinehaltungsbetrieb im Kanton Luzern. 30 Mutterschweine und 200 Schweinekinder sind dabei jämmerlich in den Flammen umgekommen, bei lebendigem Leib verbrannt. Wie können Bürger im Interesse der Schweine sicherstellen, dass dieser erbärmliche, tierquälerische Tod minutiös von der Staatsanwaltschaft untersucht wird? Der Vereinspräsident hat den Versuch aufs Exempel gemacht und Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht wegen Tierquälerei. Es soll damit sichergestellt werden, dass mindestens jemand aus der Öffentlichkeit darauf achtet, dass die Strafuntersuchungsbehörden sicherstellen, dass:
Entsprechend hat der Vereinspräsident versucht sich mit der Strafanzeige als Privatkläger (Strafkläger) zu konstituiren , damit er über den Ausgang der Untersuchung informiert wird und dieser Fall nicht ohne Untersuchung versanden kann. Gleichzeitig kann so getestet werden, wie es um die garantierte Öffentlichkeit unserer Justiz steht. Zwischenstand: bis hierher steht es schlecht. Die Staatsanwältin hat den Vereinspräsidenten nicht als Privatkläger zugelassen. Argument: er sei nicht unmittelbar in seinen Rechten verletzt. Damit setzt sie sich allerdings in Widerspruch zum Kantonsgericht, welches in seinem Urteil vom Dezember 2024 schreibt, der Einsatz der Vereinsmitglieder für die Rechte nicht-menschlicher Naturpersonen diene der Verfolgung von Sonderinteressen der Mitglieder. Das Gericht sprach unserem Verein die Steuerbefreiung ab, «da die persönlichen Interessen der Mitglieder im Vordergrund stehen». Somit sind die Interessen der Schweine gemäss kantonaler Rechtsprechung die Interessen der Vereinsmitglieder und somit auch dessen Präsidenten. Nun muss das Kantonsgericht entscheiden, ob es bei seiner Meinung bleibt, oder ob es wie eine Fahne im Wind je nach Interesse der Verwaltung einmal so und einmal anders entscheidet. Wir sind gespannt.
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Auf youtube hat der medienkanal tilt! ein Video zu den Rechten der Natur publiziert. Der Clip ist in französischer Sprache. Für jene, welche das kein Hindernis ist, lohnt sich die Viertelstunde, um einen Überblick über die Diskussion um die Rechte der Natur zu gewinnen. Der Clip stützt sich auf Informationen der staatlichen „agence française de dévelopment“.
Der Clip fasst einige der wichtigen Fakten zusammen, welche auch die Grundlage für die Arbeit des Vereins "Rechtsperson Reuss" bilden. In diesem Blog, der die wichtigsten Informationen auf deutsch zusammenfasst, verwenden wir aus sprachlichen Gründen v.a. deutschsprachige Quellen. Historisch steht in der neueren Zeit der inzwischen berühmte Artikel von Christopher D. Stone „Should trees have standing“ am Anfang der Bewegung für die Rechte der Natur. Stone sagt unter anderem: „„immer dann, wenn eine Bewegung neuen ‚Einheiten‘ Rechte übertragen will, wird der Vorschlag als skurril, gefährlich oder lächerlich bezeichnet. Ein Grund dafür ist, dass bis zum Zeitpunkt, zu welchem die rechtlosen Dinge Rechte erhalten, wir diese als nichts anderes sehen können als etwas, das zu unserem Nutzen da ist – zum Nutzen derer, welche zu diesem Zeitpunkt Rechte haben.“ [S. 455, eigene Übersetzung] Von der Theorie in die Praxis schafften es u.a. die Natur in Equador, der Fluss Whanganui in Neuseeland oder als drittes Beispiel, die Lagune Mar Menor in Spanien. Pachamama / Equador [ Zitat aus: https://www.praktische-philosophie.org/zfpp/article/view/222/214 ] «Die Verfassung von Ecuador (2008) enthält als weltweit erste Rechte der Natur (engl. Rights of Nature, „RoN“). Natur wird neben Menschen und Körperschaften als Rechtsträger benannt (Art. 10). Ihr wird ein Recht auf Existenz und Regeneration(Art. 71) zugesprochen, das unabhängig von menschlichen Rech-ten gilt (Art. 72) und von allen Menschen weltweit eingeklagt werden darf (Art. 73). Die Verfassung stützt sich auf den indigenen Naturbegriff Pachamama und erläu-tert deren Schutzanspruch durch das andine Konzept des Guten Lebens (span. buen vivir).» Whanganui / Neuseeland [Zitat aus: https://www.geo.de/natur/nachhaltigkeit/15997-rtkl-neuseeland-maori-fluss-erhaelt-rechte-als-person ] Neuseeland hat dem Fluss Whanganui Rechtspersönlichkeit und Rechte zugesprochen und folgt damit der Argumentation der Maori, der Fluss sei kein Ding, sondern ein Lebewesen. «Tatsächlich spielt der Whanganui River in der Weltanschauung der Ureinwohner, der Whanganui Iwi, eine zentrale Rolle. Sie sehen und verehren in ihm einen mythischen Vorfahren. „Die Sicht der vergangenen 100 Jahre ist, dass man den Fluss besitzen und managen kann. Doch für uns ist er ein lebendes Wesen, ein unteilbares Ganzes“, sagte Gerrard Albert, der Verhandlungsführer des Maori-Stammes. „Es mag manchem zunächst merkwürdig vorkommen, dass ein Naturgegenstand als juristische Person anerkannt wird“, erklärte Chris Finlayson, Verhandlungsführer der Regierung. „Aber es ist nicht merkwürdiger als der Status von Stiftungen, Unternehmen oder Aktiengesellschaften.“ Ähnlich wie das deutsche kennt auch das neuseeländische Recht einen Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen. Natürliche Personen können nur Menschen sein. Juristische Personen dagegen sind beispielsweise Vereine und Stiftungen. Und in Neuseeland gehört nun auch ein Fluss dazu. Da der seine Interessen vor Gericht nicht selbst vertreten kann, bekommt er zwei Vertreter an die Seite gestellt: einen von der neuseeländischen Regierung und einen von den Whanganui Iwi.» Mar Menor / Spanien [Zitat aus: https://www.infosperber.ch/freiheit-recht/in-spanien-hat-eine-lagune-jetzt-eigene-rechte/ ] «Europas grösste und am meisten bedrohte Salzwasserlagune hat jetzt eigene Rechte. Spanien hat der Lagune Mar Menor an der Costa Blanca den Status einer juristischen Person verliehen. Jede Privatperson kann in Zukunft im Namen der 170 Quadratkilometer grossen Lagune Klage einreichen. Das hätte das «Kleine Meer» bereits in der Vergangenheit bitter nötig gehabt: Mar Menor ist verschmutzt durch Abwässer, Düngemittel und Abfälle aus dem Bergbau.» Warum liegt es auf der Hand, der Natur im Rechtssystem Grundrechte und Rechtspersönlichkeit zu verschaffen? Ganz einfach: weil unser Rechtssystem grundsätzlich so aufgebaut ist, dass nur zu seinem Recht kommt, wer seine Rechte geltend machen und durchsetzen kann. Bisher können das im Schweizer Rechtssystem Menschen als natürliche Personen sowie Firmen, Vereine und Stiftungen als juristische Personen. Nur der Natur wurde bisher diese Rechtsstellung verweigert. Eigentlich unlogisch und dringend zu ändern. |