Der Verein Rechtsperson Reuss ist seit März mit dem Young Environmental Research and Advocacy (YERA) Hub Europe vernetzt. Wir haben Alina Friedrich gefragt, was der YERA Hub genau sei. Sie antwortet im Namen des Teams:
"YERA Hub ist ein Kollektiv junger, diverser Forschenden und Organisierenden aus ganz Europa, die sich für Gesetze zum Schutz der Menschen und des Planeten einsetzen. Wir setzen uns für Umweltgerechtigkeit ein, indem wir forschen und uns für stärkere und bessere Umweltgesetze einsetzen. Wir verstehen, dass Themen wie Ökozid und Rechte der Natur für den Umweltschutz von großer Bedeutung sind. Unser aktuelles Projekt knüpft an diesen Auftrag an. Die westlichen Industrienationen haben den Kontakt zur Natur weitgehend verloren. Mit dem Konzept der Gewährung von Naturrechten haben wir jedoch die Möglichkeit, unsere auf den Menschen ausgerichteten rechtlichen Rahmenbedingungen neu auszurichten, um dem Eigenwert der Natur mehr Respekt zu zollen. Dennoch wird der zutiefst persönliche und relationale Charakter des Themas auf objektive Weise vermittelt, wenn zu Naturrechten geforscht wird. Dies führt zu einer Kluft zwischen der subjektiven Erfahrung und ihrer Darstellung und schränkt die Aufforderungen zum Handeln erheblich ein, da sich viele Menschen nicht angesprochen und einbezogen fühlen. Daher wollen wir künstlerische und nicht-akademische Ansätze integrieren, um das Wissen über die Anerkennung des Wertes der Natur innerhalb unseres gesetzlichen Rahmens in einer auf interdisziplinärer Forschung basierenden Kunstausstellung zu teilen. YERA Hub stützt sich auf drei Säulen. Forschung. YERA Hub zeichnet sich durch seinen innovativen interdisziplinären Forschungsansatz aus, der rechtliche, wirtschaftliche und geowissenschaftliche Perspektiven integriert. Diese umfassende Methodik verbessert die Qualität und Anwendbarkeit der Ergebnisse und ermöglicht die Entwicklung effektiver Lösungen für komplexe Umweltherausforderungen. Wirkungsorientierte Interessenvertretung. Die Freiwilligen des YERA Hub sind Expert*innen darin, Forschung wirkungsvoll zu gestalten. Wir glauben, dass wir ein Mitspracherecht bei der Lösung von Nachhaltigkeitsproblemen haben können und sollen, und wir finden innovative und wirkungsvolle Methoden, um unsere Botschaft zu vermitteln. Zu diesem Zweck organisieren wir Podiumsdiskussionen zum Thema Forschung, nehmen an Diskussionen über internationales Recht und Frieden teil und veranstalten eine Kunstausstellung zum Thema Rechte der Natur. Internationale Zusammenarbeit. YERA Hub ist ein Ort der Verbindung. Unser Netzwerk umspannt die ganze Welt, von den Niederlanden bis nach Frankreich, Chile, Mali und zurück. Wir sind Teil verschiedener Netzwerke wie dem Netzwerk Rechte der Natur und World Youth for Climate Justice und arbeiten eng mit Nachwuchswissenschaftler*innen, engagierten Einzelpersonen, erfahrenen Fachleuten und Partnerorganisationen aus allen Bereichen der Wissenschaft zusammen, die mit uns die Macht des Rechts für eine nachhaltige Zukunft nutzen wollen. Obwohl wir erst vor etwas mehr als einem Jahr gegründet wurden, ist unser Team von zwei Mitbegründer*innen auf mehr als 30 engagierte Freiwillige angewachsen, die gemeinsam an der Verwirklichung unserer Mission arbeiten. YERA Hub ist ehrgeizig, und so haben wir bereits mit renommierten Organisationen zusammengearbeitet und Workshops und Podiumsdiskussionen mit der Cambridge Climate Society an der Universität Cambridge veranstaltet. Ebenfalls fanden mehrere Veranstaltungen an der Universität von Amsterdam statt. (siehe hier) Außerdem nahmen wir an einer Podiumsdiskussion mit führenden Expert*innen, Politik*innenund Aktivist*innen im Bereich des internationalen Rechts in Berlin teil (siehe hier). Wir fördern ein wahrheitsgetreues, engagiertes und unterstützendes Netzwerk, das mit zivilgesellschaftlichen Organisationen wie EcoJustice (ehemals Stop Ecocide Netherlands), Stop Ecocide Germany und Chile Sin Ecocidio, dem Netzwerk Rechte der Natur, Rechtsperson Reuss und Protect the Planet zusammenarbeitet, und viele weitere werden folgen."
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Die Petition „Unser Ozean, unsere Zukunft: Beschleunigung des Handelns“ fordert die Anerkennung der Rechte und des Eigenwerts des Ozeans.
Trotz der enormen ökologischen Bedeutung der Ozeane, werden diese überfischt, verschmutzt und durch das menschliche Verhalten erwärmt. Dies bedroht die Existenz der Meeresbewohner und zerstört die Pflanzenwelt der Ozeane. Mit dieser Petition wird versucht diese Krise zu stoppen und das Gleichgewicht der Ozeane zu schützen, damit Meereslebewesen und Ökosysteme gedeihen können. Im Juni 2025 wird Nizza Gastgeber der Ozeankonferenz der Vereinten Nationen sein. In diesem wichtigen Moment, in dem sich die Staats- und Regierungschefs der Welt versammeln, will die Petition für das Anliegen der Ozeane Gehör verschaffen. Die Petition fordert unter anderem Rechte für die Ozeane weltweit durch die Nachahmung der Erfolge, die bereits von Ländern wie Ecuador, Neuseeland und Spanien erzielt wurden. Sie fordert die Schaffung sicherer Zonen, in denen die Rechte der Ozeane Vorrang vor schädlichen industriellen Aktivitäten und Ausbeutung haben. Die Petitionäre fordern zudem ein Existenzrecht mariner Ökosysteme und ihrer Lebewesen. Die Petition wurde von der französischen Vereinigungen Wild Legal lanciert. Hier gibt es zusätzliche Informationen und die Möglichkeit, die Petition zu unterzeichnen. Grundrechte für die OuseDas «Lewes District Council», der Bezirksrat von Lewes (Bezirk im County South Essex in Grossbritannien), hat sich für eine Charte der Rechte des Flusses Ouse ausgesprochen. Diese Charta werden die Bedeutung des Flusses Ouse für kommende Generationen festschreiben.
Die Charta wurde mit der Organisation «Love Our Ouse» und anderen lokalen Partnern entwickelt. «Love Our Ouse» ist wie der Verein Rechtsperson Reuss Teil der Bewegung «Confluence of European Water Bodies» und setzt sich wie der Verein Rechtsperson Reuss für die Rechte der Natur ein. Die Charta definiert acht neue Rechte des Flusses Ouse, unter anderem das Recht frei von Verschmutzung zu sein oder das Recht auf einheimische Biodiversität. Ratsmitglied Emily O'Brien, Kabinettsmitglied für Natur, Klima und Ernährungssysteme beim Lewes District Council sagt, diese bahnbrechenden Charta sei das Ergebnis der Zusammenarbeit zahlreicher Partner, mit dem Ziel, die Bedeutung des Flusses Ouse für kommende Generationen zu verankern. Sie hoffe, dass die Unterstützung durch den Rat (discrict councel) dazu führe, dass eines Tages eine Gesetzesänderung die Interessen der Natur voll und ganz anerkenne. Und Matthew Bird, Direktor von Love Our Ouse, hofft, dass die Unterstützung der Ouse-Charta durch den Lewes District Council eine Inspiration für alle lokalen und nationalen Gemeinschaften sei, die mit dem Fluss verbunden seien. Auf jeden Fall ist es eine Inspiration den Kampf für die Rechte der Reuss weiterzuverfolgen. Quelle: Bezirkverwaltung Lewes Die Natur ist heute noch vom Rechtssystem ausgeschlossen. Sie hat keine eigene Rechtspersönlichkeit Was nicht heisst, dass sich die Natur in einigen Fällen nicht selbst um ihre Rechte kümmert, wie ein Artikel im Tagesanzeiger (20250211-S14), aufzeigt. Es geht um eine kanalisierte Flusslandschaft der Klabava in Tschechien (Landschaftschutzpark Brdy) , die wieder renaturiert werden sollte. Allerdings kam das Projekt nicht vom Fleck. Es wurde gestritten. Nicht am Streit zwischen Naturschützern, Kommunalpolitikern, Wasserwirtschaftern und Forstbetrieben beteiligen wollte sich eine Biberfamilie. Stattdessen nutzte sie den jahrelangen Streit, um hunderte von Bäumen zu fällen und damit einen Damm zu bauen, das Gebiet zu überfluten, die Klabava wieder sauberer und lebenswerter für Amphibien und andere Lebewesen zu machen. Sie hat dafür weder Formulare ausgefüllt, noch Bewilligungen eingeholt. Immerhin hat sie sich an die Vorgaben der Planer gehalten und den Damm dort gebaut, wo er hätte gebaut werden sollen. Projekt abgeschlossen. Irgendwie erscheinen Biber effizienter als Verwaltungsbeamte. Höre dazu auch: Was die Biber schaffen, ist faszinierend. (srf) Im Juli 2019 sind die Flüsse in Bangladesh durch einen Gerichtsentscheid des obersten Gerichts Subjekte mit Persönlichkeitsrechten geworden. Ihre Vertreter können genau so klagen, wenn ein Fluss verschmutzt wird, so wie es Menschen können, wenn sie verletzt und in ihrer Gesundheit beeinträchtigt werden. (Quelle: Vox-20190818)
Im Gegensatz zu andern Ländern, in denen einzelne Flüsse mit eigenen Persönlichkeitsrechten ausgestattet wurden, profitieren in Bangladesh alle Flüsse von dieser rechtlichen Besserstellung. Gegenüber dem Verein Rechtsperson Reuss macht die Rechtswissenschafterin Laura Burgers, eine Expertin auf dem Gebiet der Rechte der Natur, klar, dass es ein wertvoller Schritt sei, der Natur Rechte zuzugestehen. Allerdings dürfe nicht unterschätzt werden, dass die Herausforderung bestehen bleibe, diese Rechte auch durchzusetzen. Denn auch wenn ein Fluss klagen kann, braucht es Macht und Geld, um Prozesse zu gewinnen. Das ist bei Flüssen und Menschen gleich. Leider haben nicht-menschliche Personen keine Grundrechte und keine Rechtspersönlichkeit. Diese Ungerechtigkeit in unserem Rechtssystem zu ändern ist das Hauptanliegen unseres Vereins.
Wie verheerend diese Ungerechtigkeit für Nicht-Menschen ist, zeigt einmal mehr ein Brand in einem industriellen Schweinehaltungsbetrieb im Kanton Luzern. 30 Mutterschweine und 200 Schweinekinder sind dabei jämmerlich in den Flammen umgekommen, bei lebendigem Leib verbrannt. Wie können Bürger im Interesse der Schweine sicherstellen, dass dieser erbärmliche, tierquälerische Tod minutiös von der Staatsanwaltschaft untersucht wird? Der Vereinspräsident hat den Versuch aufs Exempel gemacht und Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht wegen Tierquälerei. Es soll damit sichergestellt werden, dass mindestens jemand aus der Öffentlichkeit darauf achtet, dass die Strafuntersuchungsbehörden sicherstellen, dass:
Entsprechend hat der Vereinspräsident versucht sich mit der Strafanzeige als Privatkläger (Strafkläger) zu konstituiren , damit er über den Ausgang der Untersuchung informiert wird und dieser Fall nicht ohne Untersuchung versanden kann. Gleichzeitig kann so getestet werden, wie es um die garantierte Öffentlichkeit unserer Justiz steht. Zwischenstand: bis hierher steht es schlecht. Die Staatsanwältin hat den Vereinspräsidenten nicht als Privatkläger zugelassen. Argument: er sei nicht unmittelbar in seinen Rechten verletzt. Damit setzt sie sich allerdings in Widerspruch zum Kantonsgericht, welches in seinem Urteil vom Dezember 2024 schreibt, der Einsatz der Vereinsmitglieder für die Rechte nicht-menschlicher Naturpersonen diene der Verfolgung von Sonderinteressen der Mitglieder. Das Gericht sprach unserem Verein die Steuerbefreiung ab, «da die persönlichen Interessen der Mitglieder im Vordergrund stehen». Somit sind die Interessen der Schweine gemäss kantonaler Rechtsprechung die Interessen der Vereinsmitglieder und somit auch dessen Präsidenten. Nun muss das Kantonsgericht entscheiden, ob es bei seiner Meinung bleibt, oder ob es wie eine Fahne im Wind je nach Interesse der Verwaltung einmal so und einmal anders entscheidet. Wir sind gespannt. Auf youtube hat der medienkanal tilt! ein Video zu den Rechten der Natur publiziert. Der Clip ist in französischer Sprache. Für jene, welche das kein Hindernis ist, lohnt sich die Viertelstunde, um einen Überblick über die Diskussion um die Rechte der Natur zu gewinnen. Der Clip stützt sich auf Informationen der staatlichen „agence française de dévelopment“.
Der Clip fasst einige der wichtigen Fakten zusammen, welche auch die Grundlage für die Arbeit des Vereins "Rechtsperson Reuss" bilden. In diesem Blog, der die wichtigsten Informationen auf deutsch zusammenfasst, verwenden wir aus sprachlichen Gründen v.a. deutschsprachige Quellen. Historisch steht in der neueren Zeit der inzwischen berühmte Artikel von Christopher D. Stone „Should trees have standing“ am Anfang der Bewegung für die Rechte der Natur. Stone sagt unter anderem: „„immer dann, wenn eine Bewegung neuen ‚Einheiten‘ Rechte übertragen will, wird der Vorschlag als skurril, gefährlich oder lächerlich bezeichnet. Ein Grund dafür ist, dass bis zum Zeitpunkt, zu welchem die rechtlosen Dinge Rechte erhalten, wir diese als nichts anderes sehen können als etwas, das zu unserem Nutzen da ist – zum Nutzen derer, welche zu diesem Zeitpunkt Rechte haben.“ [S. 455, eigene Übersetzung] Von der Theorie in die Praxis schafften es u.a. die Natur in Equador, der Fluss Whanganui in Neuseeland oder als drittes Beispiel, die Lagune Mar Menor in Spanien. Pachamama / Equador [ Zitat aus: https://www.praktische-philosophie.org/zfpp/article/view/222/214 ] «Die Verfassung von Ecuador (2008) enthält als weltweit erste Rechte der Natur (engl. Rights of Nature, „RoN“). Natur wird neben Menschen und Körperschaften als Rechtsträger benannt (Art. 10). Ihr wird ein Recht auf Existenz und Regeneration(Art. 71) zugesprochen, das unabhängig von menschlichen Rech-ten gilt (Art. 72) und von allen Menschen weltweit eingeklagt werden darf (Art. 73). Die Verfassung stützt sich auf den indigenen Naturbegriff Pachamama und erläu-tert deren Schutzanspruch durch das andine Konzept des Guten Lebens (span. buen vivir).» Whanganui / Neuseeland [Zitat aus: https://www.geo.de/natur/nachhaltigkeit/15997-rtkl-neuseeland-maori-fluss-erhaelt-rechte-als-person ] Neuseeland hat dem Fluss Whanganui Rechtspersönlichkeit und Rechte zugesprochen und folgt damit der Argumentation der Maori, der Fluss sei kein Ding, sondern ein Lebewesen. «Tatsächlich spielt der Whanganui River in der Weltanschauung der Ureinwohner, der Whanganui Iwi, eine zentrale Rolle. Sie sehen und verehren in ihm einen mythischen Vorfahren. „Die Sicht der vergangenen 100 Jahre ist, dass man den Fluss besitzen und managen kann. Doch für uns ist er ein lebendes Wesen, ein unteilbares Ganzes“, sagte Gerrard Albert, der Verhandlungsführer des Maori-Stammes. „Es mag manchem zunächst merkwürdig vorkommen, dass ein Naturgegenstand als juristische Person anerkannt wird“, erklärte Chris Finlayson, Verhandlungsführer der Regierung. „Aber es ist nicht merkwürdiger als der Status von Stiftungen, Unternehmen oder Aktiengesellschaften.“ Ähnlich wie das deutsche kennt auch das neuseeländische Recht einen Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen. Natürliche Personen können nur Menschen sein. Juristische Personen dagegen sind beispielsweise Vereine und Stiftungen. Und in Neuseeland gehört nun auch ein Fluss dazu. Da der seine Interessen vor Gericht nicht selbst vertreten kann, bekommt er zwei Vertreter an die Seite gestellt: einen von der neuseeländischen Regierung und einen von den Whanganui Iwi.» Mar Menor / Spanien [Zitat aus: https://www.infosperber.ch/freiheit-recht/in-spanien-hat-eine-lagune-jetzt-eigene-rechte/ ] «Europas grösste und am meisten bedrohte Salzwasserlagune hat jetzt eigene Rechte. Spanien hat der Lagune Mar Menor an der Costa Blanca den Status einer juristischen Person verliehen. Jede Privatperson kann in Zukunft im Namen der 170 Quadratkilometer grossen Lagune Klage einreichen. Das hätte das «Kleine Meer» bereits in der Vergangenheit bitter nötig gehabt: Mar Menor ist verschmutzt durch Abwässer, Düngemittel und Abfälle aus dem Bergbau.» Warum liegt es auf der Hand, der Natur im Rechtssystem Grundrechte und Rechtspersönlichkeit zu verschaffen? Ganz einfach: weil unser Rechtssystem grundsätzlich so aufgebaut ist, dass nur zu seinem Recht kommt, wer seine Rechte geltend machen und durchsetzen kann. Bisher können das im Schweizer Rechtssystem Menschen als natürliche Personen sowie Firmen, Vereine und Stiftungen als juristische Personen. Nur der Natur wurde bisher diese Rechtsstellung verweigert. Eigentlich unlogisch und dringend zu ändern. Unser Umwelt- und Tierschutzverein Rechtsperson Reuss hat von den Luzerner Steuerbehörden die Steuerbefreiung verlangt. Im Gegensatz zu anderen Umwelt- und Tierschutzvereinen wurde dies unserem Verein nicht gewährt, mit einer zum Teil völlig absurden Argumentation. Unter anderem wurde argumentiert, dass die Ziele unseres Vereins nicht in Einklang mit den Zielen und Aktivitäten der Regierung stünden. Die Dienststelle Steuern schreibt dazu in ihrer Vernehmlassung zu unserer Verwaltungsgerichtsbeschwerde: „Gemäss dem Gesuchsteller soll die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern dem Verein Rechtsperson Reuss die Steuerbefreiung ausstellen. Dabei wird verkannt, dass die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern dadurch eine politische Stellung gegenüber dem eigenen Kanton einnehmen würde. Allein aus dieser Perspektive ist es klar, dass die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern das Steuerbefreiungsgesuch abzulehnen hat. Nach unserem Erachten ist das eine politische Diskussion.“
Die Dienststelle Steuern unterstützt somit mit ihrem politischen Entscheid die Untätigkeit der Verwaltung und Regierung in Sachen Gewässerschutz. Denn diese weigert sich standhaft die eidgenössischen Gewässerschutzgesetze auch umzusetzen, was dazu führt, dass die Gewässer verschmutzt, Luzerner Seen mit Sauerstoff am Leben erhalten, Grundwasser verseucht, Trinkwasserquellen geschlossen werden müssen. Dies alles wäre nicht mehr möglich, wenn die Gewässer ein Recht auf Rechte hätten, eine eigene Rechtspersönlichkeit und Grundrechte. Denn so könnten sie sich selbst gegen ihre Verschmutzung wehren und die Verschmutzer zur Rechenschaft ziehen. So politisch der Entscheid der Verwaltung war, so politisch entscheidet nun auch das Kantonsgericht. Das bürgerliche Richtergremium, zusammengesetzt aus der vorsitzenden Richterin Petrina Bühlmann (SVP – Partei der Bauernlobby), Heiner Eiholzer (CVP – Partei des für die Steuerverwaltung zuständigen Regierungsgrats Reto Wyss) und Adrian Schmid (FDP – Partei des für die mangelhaften Gewässerschutzmassnahmen verantwortlichen Regierungsrats Fabian Peter), hat die Beschwerde des Vereins abgelehnt. Warum das Gericht so einseitig zusammengesetzt wurde: honnis soit qui mal y pense! Besonders stossend ist, dass das Gericht den Untersuchungsgrundsatz verletzt und (weil die Argumentation der Steuerverwaltung völlig absurd war) eine eigene Rechtfertigung für ihren Entscheid zusammengeschustert hat. Zur „Beweisführung“ wurden Fake-Infos erfunden, die das Gericht weder überprüft hat, noch je von der Beschwerdegegnerin, der Steuerverwaltung, behauptet wurden – so dass sie vom Verein in der Replik nicht einmal widerlegt hätten werden können. So schreibt das Kantonsgericht, dass der Verein „noch nicht gegen aussen wahrnehmbar in Erscheinung getreten ist“, was mit einem Blick in den Blog leicht zu widerlegen gewesen wäre (siehe Teilnahme an der Confluence of Water Bodies in Venedig). Dass dem so ist, bestätigt das Kantonsgericht gleich selbst, indem es schreibt: „Ausgehend von den obigen Erwägungen sind auf die weiteren Vorbringen des Beschwerdeführers [Verein Rechtsperson Reuss] – insbsondere betreffend inkonsistente bzw. widersprüchliche Argumentation der Vorinstanz [Dienststelle Steuern] – nicht weiter einzugehen. Dies insbesondere, weil die Begründung der Vorinstanz, trotz einiger Lücken, nicht als willkürlich qualifiziert werden kann.“ Das Kantonsgericht als Lückenfüller bei mangelhafter Argumentation der Verwaltung: ein wahrlich abenteuerliches Verständnis von Gerichtsbarkeit. Fakt ist: Die Dienststelle will im Interesse des Regierungsrats nichts anderes als erschweren oder gar verhindern, dass das gesetzeswidrige Verhalten der Kantonsregierung im Bereich des Gewässerschutzes im Kanton Luzern nicht mit Widerstand der geschädigten Gewässer selbst rechnen muss. Das Kantonsgericht schützt dieses umweltschädigende Bestreben. Wir werden vergiftet. |