Unser Umwelt- und Tierschutzverein Rechtsperson Reuss hat von den Luzerner Steuerbehörden die Steuerbefreiung verlangt. Im Gegensatz zu anderen Umwelt- und Tierschutzvereinen wurde dies unserem Verein nicht gewährt, mit einer zum Teil völlig absurden Argumentation. Unter anderem wurde argumentiert, dass die Ziele unseres Vereins nicht in Einklang mit den Zielen und Aktivitäten der Regierung stünden. Die Dienststelle Steuern schreibt dazu in ihrer Vernehmlassung zu unserer Verwaltungsgerichtsbeschwerde: „Gemäss dem Gesuchsteller soll die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern dem Verein Rechtsperson Reuss die Steuerbefreiung ausstellen. Dabei wird verkannt, dass die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern dadurch eine politische Stellung gegenüber dem eigenen Kanton einnehmen würde. Allein aus dieser Perspektive ist es klar, dass die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern das Steuerbefreiungsgesuch abzulehnen hat. Nach unserem Erachten ist das eine politische Diskussion.“
Die Dienststelle Steuern unterstützt somit mit ihrem politischen Entscheid die Untätigkeit der Verwaltung und Regierung in Sachen Gewässerschutz. Denn diese weigert sich standhaft die eidgenössischen Gewässerschutzgesetze auch umzusetzen, was dazu führt, dass die Gewässer verschmutzt, Luzerner Seen mit Sauerstoff am Leben erhalten, Grundwasser verseucht, Trinkwasserquellen geschlossen werden müssen. Dies alles wäre nicht mehr möglich, wenn die Gewässer ein Recht auf Rechte hätten, eine eigene Rechtspersönlichkeit und Grundrechte. Denn so könnten sie sich selbst gegen ihre Verschmutzung wehren und die Verschmutzer zur Rechenschaft ziehen. So politisch der Entscheid der Verwaltung war, so politisch entscheidet nun auch das Kantonsgericht. Das bürgerliche Richtergremium, zusammengesetzt aus der vorsitzenden Richterin Petrina Bühlmann (SVP – Partei der Bauernlobby), Heiner Eiholzer (CVP – Partei des für die Steuerverwaltung zuständigen Regierungsgrats Reto Wyss) und Adrian Schmid (FDP – Partei des für die mangelhaften Gewässerschutzmassnahmen verantwortlichen Regierungsrats Fabian Peter), hat die Beschwerde des Vereins abgelehnt. Warum das Gericht so einseitig zusammengesetzt wurde: honnis soit qui mal y pense! Besonders stossend ist, dass das Gericht den Untersuchungsgrundsatz verletzt und (weil die Argumentation der Steuerverwaltung völlig absurd war) eine eigene Rechtfertigung für ihren Entscheid zusammengeschustert hat. Zur „Beweisführung“ wurden Fake-Infos erfunden, die das Gericht weder überprüft hat, noch je von der Beschwerdegegnerin, der Steuerverwaltung, behauptet wurden – so dass sie vom Verein in der Replik nicht einmal widerlegt hätten werden können. So schreibt das Kantonsgericht, dass der Verein „noch nicht gegen aussen wahrnehmbar in Erscheinung getreten ist“, was mit einem Blick in den Blog leicht zu widerlegen gewesen wäre (siehe Teilnahme an der Confluence of Water Bodies in Venedig). Dass dem so ist, bestätigt das Kantonsgericht gleich selbst, indem es schreibt: „Ausgehend von den obigen Erwägungen sind auf die weiteren Vorbringen des Beschwerdeführers [Verein Rechtsperson Reuss] – insbsondere betreffend inkonsistente bzw. widersprüchliche Argumentation der Vorinstanz [Dienststelle Steuern] – nicht weiter einzugehen. Dies insbesondere, weil die Begründung der Vorinstanz, trotz einiger Lücken, nicht als willkürlich qualifiziert werden kann.“ Das Kantonsgericht als Lückenfüller bei mangelhafter Argumentation der Verwaltung: ein wahrlich abenteuerliches Verständnis von Gerichtsbarkeit. Fakt ist: Die Dienststelle will im Interesse des Regierungsrats nichts anderes als erschweren oder gar verhindern, dass das gesetzeswidrige Verhalten der Kantonsregierung im Bereich des Gewässerschutzes im Kanton Luzern nicht mit Widerstand der geschädigten Gewässer selbst rechnen muss. Das Kantonsgericht schützt dieses umweltschädigende Bestreben.
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AutorMarkus Schärli / Präsident Verein Rechtsperson Reuss Archiv
Dezember 2024
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