Unser Ziel
Der Naturschutzverein Rechtsperson Reuss bezweckt nicht-menschlichen Wesen Rechtspersönlichkeit und Grundrechte in der Verfassung zu verschaffen, um deren effektiven Schutz nachhaltig zu verbessern. Alle Gesellschaftsmitglieder, auch nicht-menschliche, sollen sich auf die Verfassung stützen und ihre Rechte vor Gericht einklagen können.
Als Initial- und Leuchtturmprojekt plant der Verein zusammen mit anderen Organisationen, welche sich für den Natur-, Tier- und Umweltschutz einsetzen, eine Volksinitiative zu lancieren, welche dem Fluss Reuss in der Verfassung des Kantons Luzern und allenfalls weiteren Kantonen (Uri, Zug, Zürich, Aargau) Grundrechte und eine eigene Rechtspersönlichkeit verschaffen soll. Sollte dieser Vereinszweck erreicht werden, wird der Zweck des Vereins sein, sicherzustellen, dass die entsprechenden Grundrechte gewahrt und die Rechtspersönlichkeit der Reuss gewährleistet werden, durch die Implementation einer entsprechenden hybriden Rechtspersönlichkeit gemäss Verfassung.
Zudem setzt sich der Verein dafür ein, Rechtspersönlichkeit und Grundrechte für weitere nicht-menschlichen Wesen in der Verfassung zu verankern und vernetzt sich mit anderen Organisationen, welche dieses Ziel zum Nutzen der Gesellschaft verfolgen.
Als Initial- und Leuchtturmprojekt plant der Verein zusammen mit anderen Organisationen, welche sich für den Natur-, Tier- und Umweltschutz einsetzen, eine Volksinitiative zu lancieren, welche dem Fluss Reuss in der Verfassung des Kantons Luzern und allenfalls weiteren Kantonen (Uri, Zug, Zürich, Aargau) Grundrechte und eine eigene Rechtspersönlichkeit verschaffen soll. Sollte dieser Vereinszweck erreicht werden, wird der Zweck des Vereins sein, sicherzustellen, dass die entsprechenden Grundrechte gewahrt und die Rechtspersönlichkeit der Reuss gewährleistet werden, durch die Implementation einer entsprechenden hybriden Rechtspersönlichkeit gemäss Verfassung.
Zudem setzt sich der Verein dafür ein, Rechtspersönlichkeit und Grundrechte für weitere nicht-menschlichen Wesen in der Verfassung zu verankern und vernetzt sich mit anderen Organisationen, welche dieses Ziel zum Nutzen der Gesellschaft verfolgen.
Verfassung ändern
Die Vereinsmitglieder sind sich bewusst, dass die Interessen der Natur im Allgemeinen und des Flusses Reuss im Speziellen auf vielfältige Weise vertreten werden können. Eine Möglichkeit sehen die Mitglieder darin, die Rechte der Natur in der Verfassung des Kantons Luzern zu verankern. Das könnte zum Beispiel so formuliert werden: § 10 Abs. 3 KV (neu) Die Rechte nicht-menschlicher Naturpersonen sind zu achten und zu schützen. § 10bis KV (neu) Schutz der nicht-menschlichen Naturperson „Reuss“ 1 Die Reuss hat das Recht, als hybride Persönlichkeit im Rechtssystem die eigenen Interessen zu vertreten. 2 Die Reuss hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit insbesondere auf sauberes Wasser. 3 Jede grausame oder erniedrigende Behandlung einer Naturperson in und an der Reuss ist verboten. Deren Recht auf körperliche Unversehrtheit ist zu achten. Ein definitiver Text wird im Rahmen eines Initiativkomitees erarbeitet werden müssen, falls ein ähnlicher Text nicht durch das Kantonsparlament implementiert wird. |
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PARTNERORGANISATIONEN
eine Vision verfolgen
Die Vision, auch nicht-menschlichen Wesen in unserem Rechtssystem Grundrechte und eine Rechtspersönlichkeit zuzugestehen, hat sich erst am Rande der Gesellschaft etabliert. Es wird noch eine längere Zeit dauern, bis diese Idee in der Mitte der Gesellschaft angekommen sein wird und dort im demokratischen Prozess in geltendes Recht übernommen werden wird. Das ist kein Grund, sich nicht schon heute für diese Vision einzusetzen. Sie wird einen respektvolleren Umgang mit allen Wesen in unserer Gesellschaft bewirken |