Die Arbeit des Vereins Rechtsperson Reuss wird in einem Beitrag auf Reatch in einen historischen Zusammenhang der Entwicklung unserer Bundesverfassung gesetzt. Denn die Verfassung von 1848 hat vielen Mitgliedern unserer Gesellschaft zum ersten Mal Grundrechte eingeräumt. Mit der Zeit wurde der Kreis jener, welche von den Verfassungsrechten profitierten, erweitert. So erkämpften arme Menschen, die keine Steuern bezahlen konnten, Juden oder Frauen Rechte in der Verfassung. "Dieser Prozess ist nicht abgeschlossen. Noch sind nicht-menschliche Wesen vom Rechtssystem unserer Gesellschaft ausgeschlossen. Als Nicht-Personen können sie kein Gericht anrufen. Es ist Zeit, eine weitere wichtige Gruppe unserer Gesellschaft unter den Schutz der Verfassung zu stellen." Es besteht Hoffnung, dass im Jahr 2048 zum 200 Jahr Jubiläum der Schweizerischen Bundesverfassung nicht nur die Reuss, sondern alle nicht-menschlichen Wesen über Grundrechte und Rechtspersönlichkeit verfügen werden.
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AutorMarkus Schärli / Präsident Verein Rechtsperson Reuss Archiv
November 2024
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